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Stadtplanung und -entwicklung hat die Funktion, die räumliche Entwicklung einer Stadt - insbesondere natürlich deren bauliche Entwicklung - zu lenken und für erforderliche städtebauliche Veränderungen die bauplanungsrechtlichen Antworten zu finden.

Die Aufgabenfelder der Stadtplanung liegen überall dort, wo diese Veränderungen eine so großen Umfang annehmen, das ein Reglement für den Ausgleich von verschiedenen privaten Interessen und den Interessen des Gemeinwohls erforderlich wird.

Aufgabe der Stadtplanung ist es jedoch nicht nur, Rahmenbedingungen für Veränderungen zu definieren, sondern auch bestehende Situationen zu schützen, zu entwickeln und auch gegebenenfalls neu zu beleben.

Dabei müssen die Bevölkerungsentwicklung, wirtschaftliche Entwicklungen, der Wohnungsmarkt, die Verkehrs- und Infrastruktur, die Umweltsituation sowie naturräumliche Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund werden auf Grundlage des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung im Rahmen der Stadtplanung Bauleitpläne -Flächennutzungspläne / Bebauungspläne- aufgestellt. Diese regeln als rechtsverbindliche Satzungen u. a. die Gebietstypen (z. B. allgemeine Wohngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete) mit den entsprechenden Obergrenzen für die Nutzungsmaße (z. B. Grundflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Baugrenze), sowie die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen.

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